Im Übrigen – groß oder klein?
Die Wendung „im Übrigen“ wird im Deutschen sehr häufig verwendet. Sie bedeutet so viel wie „außerdem“, „nebenbei gesagt“ oder „im Übrigen bemerkt“. Gerade in schriftlichen Texten, E-Mails oder Diskussionen taucht dieser Ausdruck regelmäßig auf.
Viele Menschen sind sich jedoch unsicher, ob man „im Übrigen“ groß oder klein schreibt. Die korrekte Schreibweise lautet: im Übrigen. Das Wort Übrigen wird dabei großgeschrieben.
Der Grund dafür liegt in der Grammatik. Bei „Übrigen“ handelt es sich um ein substantiviertes Adjektiv. Das bedeutet, dass ein ursprünglich kleines Adjektiv wie ein Substantiv verwendet wird. Solche Wörter werden im Deutschen grundsätzlich großgeschrieben.
Der Ausdruck „im Übrigen“ steht häufig am Anfang eines Satzes und leitet eine zusätzliche Information ein. Ein Beispiel wäre: „Im Übrigen möchte ich noch hinzufügen, dass der Termin verschoben wurde.“
Hier wird eine ergänzende Bemerkung gemacht. Der Ausdruck hat also eine ähnliche Funktion wie Wörter wie „außerdem“ oder „darüber hinaus“.
Viele Menschen schreiben fälschlicherweise „im übrigen“ klein. Dieser Fehler entsteht häufig, weil das Wort „übrig“ normalerweise als Adjektiv klein geschrieben wird. Sobald es jedoch substantiviert wird, ändert sich die Schreibweise.
Die Wendung gehört zu einer ganzen Reihe ähnlicher Ausdrücke der deutschen Sprache, bei denen ein Wort großgeschrieben wird, weil es als Substantiv verwendet wird. Dazu zählen zum Beispiel „im Allgemeinen“, „im Voraus“, „im Nachhinein“ oder „im Grunde“.
Wenn man sich merkt, dass es sich um ein substantiviertes Wort handelt, ist die richtige Schreibweise leicht zu erkennen.
Beispiele für die richtige Verwendung
- Im Übrigen war das Ergebnis besser als erwartet.
- Im Übrigen wollte ich dich noch etwas fragen.
- Der Termin findet statt – im Übrigen schon nächste Woche.
- Im Übrigen gelten diese Regeln für alle Teilnehmer.
Warum wird „im Übrigen“ häufig falsch geschrieben?
Der häufigste Grund für den Fehler liegt darin, dass viele Menschen die grammatische Funktion des Wortes nicht erkennen. Da „übrig“ normalerweise ein Adjektiv ist, liegt die Vermutung nahe, dass auch „im übrigen“ klein geschrieben wird.
Sobald das Wort jedoch substantiviert wird, ändert sich die Regel. In diesem Fall wird es großgeschrieben.
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