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- www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/mietrecht/3113614-739654-sommerhitze-in-der-wohnung-kann-kuendigu.html Unerträgliche Sommerhitze in der Wohnung kann ein Kündigungsgrund sein- es ein denn, der Vermieter hat Vorkehrungen getroffen.
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