

Die Geheimcodes im Arbeitszeugnis
Notenvergabe im Arbeitszeugnis
- Sehr gut (Note 1)
- • Ihre Leistungen "waren stets sehr gut"
- • Man war mit Ihren Leistungen "außerordentlich zufrieden"
- • Sie haben "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet"
- Gut (Note 2)
- • Ihre Leistung war "sehr gut" oder "stets gut"
- • Sie haben "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" oder "zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet"
- • Ihr Chef ist mit Ihren Leistungen "voll und ganz zufrieden"
- Befriedigend (Note 3)
- • Sie haben "stets zu unserer Zufriedenheit" oder "zu unserer vollen Zufriedenheit" gearbeitet
- • Sie haben alle Ihnen übertragenen Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" erledigt
- Ausreichend (Note 4)
- • Sie erledigten die Ihnen übertragenen Aufgaben "zu unserer Zufriedenheit"
- • Man war mit Ihren Leistungen "zufrieden"
- Mangelhaft (Note 5)
- • Sie haben sich "bemüht" die Ihnen "übertragenen Aufgaben zu erfüllen"
- • Sie haben "unsere Erwartungen größtenteils erfüllt"
- • Ihr ehemaliger Arbeitgeber ist der Ansicht, Sie hätten die Ihnen "übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt"
- Ungenügend (Note 6) • Die nachfolgenden Formulierungen wirken vernichtend und sind grundsätzlich unzulässig. Sollten sich diese Formulierungen in Ihrem Zeugnis vielleicht auch völlig ungewollt wiederfinden, so fordern Sie unbedingt eine Anpassung des Arbeitszeugnisses.
Unzulässige Formulierungen im Arbeitszeugnis
- • Anfangs = d.h. nur in der Probezeit, dann nicht mehr
- • im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten = Die Fähigkeiten sind völlig unzureichend
- • Sie/er bemühte sich… = Völlige Überforderung
- • Zeigte Verständnis für seine Aufgaben… = Nahe an der Arbeitsverweigerung
- • im Großen und Ganzen/insgesamt = Also nicht
- • Sie/er hatte nicht unbedeutende Erfolge… = Der gewünschte Erfolg blieb aus
- • ohne Tadel… = Des Lobes nicht wert
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